Gebührenordnung

Die Preise für die einzelnen RuheBiotope sind als eimalige Gebühr zu verstehen. Das Nutzungsrecht jeder Grabstelle erstreckt sich immer über 99 Jahre.

Die RuheBiotope im RuheForst werden mit folgenden Entgelten vergeben:

(1) EinzelBiotop (als Ruhestätte für eine Einzelperson) oder FamilienBiotop (als Ruhestätte für Familien- oder im Leben verbundene Personen) mit 12 Beisetzungsstellen

Wertungsstufe 1
(durchschnittliche Naturausstattung/Lage): 2.975,00 €
Wertungsstufe 2
(gehobeneNaturausstattung/Lage): 4.165,00 €
Wertungsstufe 3
(sehr gute Naturausstattung/Lage): 5.355,00 €

(2) Gemeinschafts-RuheBiotop: mit bis zu 24 Beisetzungsstellen
Entgelt pro Beisetzungsstelle

Wertungsstufe 1
(durchschnittliche Naturausstattung/Lage): 510,00 €
Wertungsstufe 2
(gehobeneNaturausstattung/Lage): 820,00 €
Wertungsstufe 3
(sehr gute Naturausstattung/Lage): 1.020,00 €

(3) Leistungen für Beisetzungen:

Organisation der Bestattung, Herstellen der Graböffnung, Beisetzung der Urne sowie Verschließen der Graböffnung: 270,00 €/pro Beisetzung

(4) Besondere zusätzliche Leistungen

Vornahme von Beisetzungen außerhalb der Regelarbeitszeit (z.B. am Samstag): 357,00 €/pro Beisetzung

Anfertigung, Beschriftung und Anbringung einer Gedenktafel (6cm x 10cm): ab 42 €

 

Gebührenordnung Eberswalde als PDF